Was tun im Trauerfall?
Der Tod eines nahe stehenden Menschen kommt oft überraschend.
Die Hinterbliebenen müssen nun in ihrer Trauer viele Entscheidungen treffen.
Nachfolgend erhalten Sie einige Informationen
über die anstehenden Maßnahmen im Trauerfall:
- Zunächst muss ein Arzt benachrichtigt werden. Dieser stellt die Todesbescheinigung aus.
(In Krankenhäusern und anderen Einrichtungen wird dies vom Personal erledigt.)
- Bitte informieren Sie auch die engsten Angehörigen des/der Verstorbenen.
- Unmittelbar danach empfehlen wir Ihnen die Kontaktaufnahme mit unserem Haus.
Wir stehen Ihnen rund um die Uhr unter der
Telefonnummer 04261-2000 zur Verfügung.
Gerne kommen wir auch zu Ihnen nach Hause.
Dokumente
Bitte halten Sie für unser Gespräch das Nachfolgende bereit:
Personenstandsurkunden
- Bei Unverheirateten: Geburts- oder Abstammungsurkunde
- Bei Verheirateten: Geburts- und Heiratsurkunde
- Bei Geschiedenen: Geburts- und Heiratsurkunde sowie Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Bei Verwitweten: (eigene) Geburts- und Heiratsurkunde sowie Sterbeurkunde des Ehepartners
Natürlich helfen Wir Ihnen bei der Beschaffung von Urkunden, soweit welche fehlen.
Über Versicherungen
- Rentennummern und Zahlstellen (z. B. aus dem Rentenausweis)
- Versicherungspolicen (falls Bearbeitung durch uns erwünscht)
Sonstiges
- ggf. Bekleidung
- ggf. Informationen über vorhandene Grabstellen (z. B. Grabnummer oder Grabbrief)
Wir werden die Überführung veranlassen sowie alle weiteren Details der Beisetzung mit Ihnen besprechen.
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